AGB

Allgemeine Bestimmungen

Anmeldung: Mit Ihrer Reservierung und dem Mietvertrag schliessen Sie einen Beherbergungsvertrag verbindlich ab. Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern z.B. Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Sonderwünsche, Buchungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Anzahlung und Zahlung: Die Anzahlung beträgt 40% vom Gesamtpreis, mindestens Sfr. 300.-. Der Restbetrag ist 10 Tage vor Mietantritt zu überweisen. Allfällige zusätzliche Nebenkosten werden vor Ort abgerechnet. Die Beträge der Anzahlung und Restzahlung ergeben sich aus Ihrem Mietvertrag. Die Bezahlung erfolgt über Banküberweisung oder Internetbanküberweisung mit SWIFT- oder IBAN-Code, was Ihnen die hohen Kosten der Auslandsüberweisung erspart. Alle Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Sollte die Anzahlung nicht innert der 10 Tagesfrist an ImmoZuber überwiesen worden sein, erfolgt eine Zahlungserinnerung, anschliessend die 1. Mahnung mit einer Mahngebühr von CHF 10.-. Bei der 2. Mahnung werden Mahnkosten in Höhe von CHF 20.- verrechnet.

Besondere Bedingungen / Hinweise: Zusatzbetten stehen teilweise zur Verfügung. Diese müssen im Voraus bestellt werden und auf dem Mietvertrag vermerkt sein. Ebenso werden die zusätzlichen Kosten im Mietvertrag aufgeführt. Haustiere sind nicht erlaubt, es sei denn, dass es Im Beschrieb der Ferienwohnung explizit erlaubt ist. Nichtraucherwohnungen: Bitte rauchen Sie nicht in der Wohnung.

Ankunft: Sofern nicht anders vermerkt, zwischen 16 Uhr und 21 Uhr. Reklamationen betreffend der Wohnung (Sauberkeit, Mängel etc.) werden nur bis 18 Uhr am Anreisetag berücksichtigt. Dem Mieter steht das Recht zu, das Mietobjekt, einschliesslich Inventar und Gebrauchsgegenstände zu benutzen. Der Mieter ist für alles, was zum Mietobjekt gehört, verantwortlich. Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die während der Mietzeit entstehen, unverzüglich zu melden. Beim Auszug muss das Objekt vom Mieter mit allem Zubehör im gleichen Zustand übergeben werden, wie es bei der Ankunft vorgefunden wurde, d.h. alle Einrichtungsgegenstände am selben Platz, Kühlschrank und Schränke geleert, Geschirr und Töpfe von Essensresten befreit und gereinigt usw. Er haftet für die von ihm und seiner Begleitung angerichteten Schäden, wobei der Beweis des Nichtverschuldens dem Mieter obliegt.

Das Mietobjekt darf nicht mit mehr Personen belegt werden als im Mietvertrag angegeben ist. Die angegebene maximale Personenzahl schliesst auch (Klein-)Kinder ein, wenn nicht anders mit uns vereinbart wurde. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen zurückzuweisen bzw. nach zu verrechnen.

Abreisetage: Die Mietobjekte sind spätestens um 9.00 Uhr zu verlassen und dem Vermieter in ordentlichem Zustand zu hinterlassen. Schlüssel bitte in der Türe stecken lassen. Wir bitten Sie, die Betten abzuziehen, sämtlichen Abfall an die Kehrrichtsammelstelle mitzunehmen, alles Geschirr zu waschen und in den Schränken zu versorgen. Mieter, die die Wohnung in einem inakzeptablen Zustand verlassen werden, müssen mit einem angemessenen Preisaufschlag auf den vereinbarten Endreinigungspreis rechnen.

Rücktritt: Kann der Mieter die vereinbarten Ferien nicht antreten, so hat er dies dem Vermieter möglichst frühzeitig zu melden. Er bleibt aber für den Mietzins haftbar, sofern nicht eine anderweitige Vermietung während der vorgesehenen Mietdauer möglich ist. Als Bearbeitungsgebühr werden CHF 100.- verrechnet. Wird die vereinbarte Mietzeit nicht voll eingehalten, so ist gleichwohl der ganze Mietzins für die vereinbarte Zeit zu entrichten. Bei späterem Rücktritt und bei Nichtantritt der Reise wird der gesamte Mietpreis berechnet. Terminänderungen gelten als Rücktritt und Neuanmeldung.

Treten wir vor Reisebeginn vom Vertrag zurück (infolge höherer Gewalt wie Krieg, Streik oder Beschädigung des Mietobjekts durch Unfälle, Feuer und Wasserschäden sowie ähnlich zwingende Gründe), so werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Kündigen wir den Mietvertrag nach Reisebeginn, so wird Ihnen nur der bis dahin angefallene Mietzins mit Nebenkosten verrechnet, den Rest erhalten Sie zurück.

Versicherung: Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung zusammen mit der Buchung, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Buchung. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Mieter während der Mietzeit.

Haftung: Für Leistungsstörungen, deren Ursache ausserhalb unseres Einflussbereiches liegen, insbesondere bei Krieg, Streik, Naturkatastrophen usw., sowie für Leistungsstörungen im Bereich Verkehr, Ver- und Entsorgung (z.B. Wasser, Energie, Zufahrtswege) kann keine Haftung übernommen werden, insbesondere wenn diese Störung durch höhere Gewalt oder die örtlichen klimatischen Verhältnisse bedingt sind.

Allgemeines: Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Gerichtsstand ist Brig. Diesen Vertrag erkennen beide Teile im Doppel durch Unterschrift an.

Diese Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages.